LKW - Berufsfahrer-Qualifikationsgesetz:
Neuerungen für die Klassen C1 - CE:
Zukünftige LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1 - CE nach dem 09. September 2009 erwerben (auschlaggebend ist die Aushändigung des Führerscheins) und den Führerschein gewerblich nutzen, müssen zusätzlich zur entsprechenden Führerscheinausbildung noch die sogenannte Grundqualifikation absolvieren (lt. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz). Die Grundqualifikation hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Besitzstand:
Wer einen Führerschein der Klasse/n C1 - CE vor dem 10.09.2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert.
Verlängerung der Grundqualifikation:
Jeder Fahrer der Klasse/n C1 - CE muss bis zum Ablauf der Grundqualifikation (5 Jahre) an einer regelmäßigen Weiterbildung von
insgesamt 35 Stunden á 60 min. teilnehmen. Dies gilt auch für Fahrer, die schon vor dem 10.09.2009 im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 - CE sind
und ihn gewerblich nutzen.
Die Bescheinigung über die absolvierte Weiterbildung muss rechtzeitig, vor Ablauf der Grundqualifikation, beim LABO eingereicht werden. Diese wird
dann wieder um weitere fünf Jahre verlängert.
Das bedeutet im Einzelnen:
Grundqualifikation:
Die Grundqualifikation müssen nur Fahrerinnen und Fahrer absolvieren, die ihre Fahrerlaubnis C1 - CE nach dem 10.09.2009 erteilt bekommen!
Es gibt 3 Alternativen zum Erwerb der Grundqualifikation
- Die beschleunigte Grundqualifikation in der Fahrschule
Das bedeutet 140 Stunden Unterricht in der LKW-Fahrschule mit anschließender 90 min. Prüfung vor der IHK. - Eine theoretische und praktische Prüfung vor der IHK über 450 min.! Hierbei enfällt die Unterrichtspflicht (nicht sehr empfehlenswert).
- Die herkömmliche Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF).
Weiterbildungspflicht:
Die Weiterbildungspflicht gilt für ALLE Fahrerinnen und Fahrer! Also auch diejenigen, die Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1 / C1E / C / CE schon vor dem 10.09.2009 erlangt haben und gewerblich tätig sind.
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden. Sie muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Hierbei sind verschiedene Varianten möglich: z.B. ein Tag Weiterbildung pro Jahr á 7 Stunden, dann wären nach 5 Jahren alle Stunden absolviert.